Herr Ralf Gerken
Landessportfischerverband Niedersachsen e. V.
Sehr geehrter Herr Gerken, sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 12.05.2011 in der Sie zu der von hier herausgegebenen Verzehrsempfehlung für Fisch aus Flüssen
in Niedersachsen einige Fragen formuliert haben. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2009 Anglern empfohlen, sich hinsichtlich der Belastungen
der von ihnen gefangenen Fische, insbesondere im Hinblick Dioxinen und dl-PCB, bei den zuständigen Landesbehörden
zu informieren. Gleichzeitig veröffentlichte das BfR Kriterien für Verzehrsempfehlungen bei Flussfischen hinsichtlich
der Belastung mit Dioxinen und dl-PCB.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2009 das LAVES beauftragt, ein Monitoring der Fische aus den größeren niedersächsischen
Flüssen (Elbe, Ems, Weser, Leda und Aller) durchzuführen. Neben Dioxinen und dl-PCB wurden auch andere Umweltkontaminanten
(chlorierte Kohlenwasserstoffe, Nitro-Moschusverbindungen, perflourierte Tenside und Schwermetalle) in das Monitoring einbezogen.
Untersucht wurden insgesamt 152 Fischproben. Aale wurde wegen ihrer Gefährdung infolge des hohen Fettgehaltes und Brassen als
beliebte Anglerfische aus der Gruppe der Weißfische in die Untersuchung einbezogen. Die Untersuchungen wurden auf die genannten
größeren Flüsse Niedersachsens beschränkt, da sich dort alle möglicherweise in den Vorflutern vorkommende Belastungen erfassen lassen.
Ergebnisse: Chlorierte Kohlenwasserstoffe: Die Elbe ist ein Belastungsschwerpunkt für Hexachlorbenzol und DDT.
Mit einer Ausnahme wurden alle Höchstgehaltsüberschreitungen in Aalproben aus der Elbe festgestellt. Die andere Überschreitung
für DDT wurde in einer Aalprobe aus der Weser bei Hameln ermittelt. Nitro-Moschusverbindungen: Gesetzliche Höchstgehalte sind nicht festgelegt. Die ermittelten Gehalte sind unproblematisch.
Perfluorierte Tenside: Derzeit sind noch keine gesetzlichen Höchstgehalte festgelegt. Es gibt Empfehlungen des BfR und der EFSA.
In drei der vier Beprobungsorte an der Elbe lagen die ermittelten Werte für PFOS in Aalen oberhalb dieser Empfehlungen.
Die Fische der Ems zeigen ein etwas geringeres Belastungsniveau. Nochmals geringer belastet waren die Fische aus der Leda,
der Weser und der Aller. Schwermetalle: Die Belastung der untersuchten Fische aller Flüsse ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht als unbedenklich einzustufen.
Dioxine dl-PCB:
Aale aller Flüsse zeigten bis auf eine Probe Überschreitungen des EU-weit geltenden Summenhöchstgehaltes für Dioxine und dl-PCB.
Brassen der Weser und der Aller zeigten ebenfalls erhöhte Werte.
Auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse wurde Anglern empfohlen, auf den Verzehr von Aalen aus allen niedersächsischen Flüssen
und von Brassen aus der Weser und damit auch der Aller gänzlich zu verzichten. Für Brassen aus Leda und Ems wurde eine Verzehrmenge
von nicht mehr als zwei Portionen von je 200g pro Monat empfohlen.
Es handelt sich um eine vorsorgliche Empfehlung an Angler als „Vielverzehrer“.
Die gewerblichen Fischer sind im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Höchstgehalte bei den von ihnen vermarkteten
Produkten verantwortlich. Aale werden von den gewerblichen Fischern für Verarbeitung und Verkauf zu großen Prozentsätzen aus
Aquakulturen zugekauft. Hier besteht kein Belastungsproblem.
Der Gesamtbericht des Monitorings ist zusammen mit der Verzehrsempfehlung auf die Internetseite unseres Hause abrufbar.
Dort stehen allen Interessierten die Ergebnisse des Monitorings im Detail zur Verfügung.
Für Informationen zur Gewässergüte führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) regelmäßig Untersuchungen in allen niedersächsischen Gewässern durch. Die Ergebnisse aller Studien sind auf der
Internetseite des NLWKN veröffentlicht, bzw.. können über den Webshop des NLWKN für wenig Geld als gedrucktes Material
bezogen werden. Hier kann sich jeder über den Zustand „seines“ Angelgewässers informieren.
Aus fischereirechtlicher Sicht sind für die angelfischereiliche Nutzung der Fischbestände keine Konsequenzen
denkbar, weil das Fischereirecht keine Regelungen über die Qualität von Lebensmitteln geschaffen hat.
Von daher verfolgt mein Haus auch keine Planungen zu einer behördlich angeordneten Einschränkung der fischereilichen Nutzung.
Anhand der vorliegenden Informationen kann jeder Angler über den Verzehr der von Ihm gefangenen Fische eigenverantwortlich entscheiden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Hinblick auf Dioxine die Belastung der Bevölkerung seit Jahren rückläufig ist:
Dies ist belegt durch eine langfristige niedersächsische Studie über den Dioxingehalt in Frauenmilch, die zurückgeht bis in das Jahr
1986. Die Gehalte sanken von ca. 35 pg/g Fett in den ersten Jahren der Studie auf durchschnittlich 6 pg/g Fett in den vergangenen
Jahren. Die Verminderung der Belastung wurde erreicht durch die Verminderung der Dioxingehalte in Nahrungsmitteln, durch die EU-weite
Einführung von Höchstgehalten und auch durch Verzehrempfehlungen im Hinblick auf Nahrungsmittel deren Dioxin und dl-PCB-Gehalt nicht
unmittelbar beeinflusst werden kann.
Falls Sie weitere Fragen haben stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Katrin Sassen
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Niedersächsisches Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung