Das ist eben der Knackpunkt.
Der ist nicht ganz so klar gefasst.
Sicher ist halt nur das der Setzkescher in Deutschland nicht pauschal verboten ist. Er wird auch bei sehr vielen Fischen benutzt. Als Beispiel nenne ich nur die WM der Angler mit Behinderung, eine Weltmeisterschaft bei der ein Ministerpräsid sah man die Bilder der Angler in Zeitungen und im Fernsehen, wie sie da auf ihren ausgelosten Plätzen mit ihren Setzkeschern saßen und um die Wette fischten um den Weltmeister zu küren. Das ganze mit viel positiver Berichterstattung und der Präsident des VDSF hat ja zugegeben das der VDSF sehr sehr neidisch auf diese Veranstaltung war.
Ich zitiere da mal Prof. Dr. Werner Steffens, Vizepräsident für Gewässer und Natur des DAV und Peter Mohnert, Präsident des VDSF
Zitat:
Zum Thema Gemeinschaftsfischen bestehen außerhalb der Verbände viele falsche Vorstellungen, denen wir fortan gemeinsam entgegenwirken werden. Aber es gibt auch Zuspruch: Erst kürzlich fand eine Club Weltmeisterschaft im Brandungsangeln in Kühlungsborn mit Unterstützung des Ministeriums statt. Die im letzen Jahr in Potsdam ausgetragene „10. Weltmeisterschaft für Angler mit Behinderung“ wurde von Horst Köhler und Angela Merkel begrüßt, Matthias Platzeck übernahm die Schirmherrschaft! Die dabei gefangenen Fische wurden in andere Gewässer umgesetzt, wodurch auch der erforderliche vernünftige Grund wieder gegeben war. Wobei ich nochmals ausdrücklich in unser beider Namen betone: Der vernünftige Grund des Angelns kann nicht nur Nahrungsbeschaffung und Gewässerbewirtschaftung sein, der vernünftige Grund muss das Angeln selbst sein! Das ist die Meinung, die wir gemeinsam noch besser vertreten können.
Da siehst Du ja Beispiele für den vernünftigen Grund und wie z.B. der VDSF darüber denkt, der DAV je eh schon lange.
Das Problem ist aber eben dass dieser vernünftige Grund recht schwammig ist. Von daher kann man den Setzkescher nicht pauschal erlauben, das ist aber ja auch nicht nötig da er ja in Deutschland überhaupt nicht verboten ist. Das einzige Problem was es da gibt ist die Sache mit dem Tierschutzgesetz, das ja verbietet Wirbeltieren und vernünftige Grund Schmerzen und Leid zuzufügen. Das ein Setzkescher sowas nicht macht ist ja schon in wissenschaftlichen Studien belegt worden. Da es aber auch (alte) gegenteilige Studien gibt geht die pauschale Aussage den kann man problemlos immer benutzen aber eben nicht. Da braucht man dann eben noch den vernünftige Grund, denn der macht die Sache eben sicher. Die letzten Urteile waren ja auch alle Freisprüche, eben weil da der vernünftige Grund gegeben war. So ein vernünftige Grund ist ja z.B. das frischhalten des Fanges damit der nicht verdirbt, was ja bei 5 Stunden Angeln + Rückfahrt bei 30 Grad schon passieren kann. Eine Kühltasche ist ja auch keine Lösung da die Akkus ja auch recht schnell tauen wenn man sie immer wieder öffnet und schließt.
Dieser vernünftige Grund hängt aber ja vom Angler ab der allein am Wasser sitzt, denn der muss ja entscheiden ob der gegeben ist oder nicht, also ob er den Setzkescher einsetzen kann oder nicht. Das ist ja eine Einzelfallentscheidung die nur der einzelne treffen kann. Wer nur 1 Stunde fischen will, und das vor der Haustür, bei dem ist frischhalten sicher kein Problem. Das hält die Kühltasche aus und wenn es vor der Haustür ist, dann kann er den Fang auch regelmäßig rein bringen. Da wäre die Begründung also sicher nicht sehr überzeugend. Bei 5 Stunden oder länger und 90 Minuten Fahrt, da sieht es eben schon anders aus. Eben alles vom Einzelfall abhängig und daher nicht pauschal möglich zu sagen das geht immer.
Damit wir und also richtig verstehen, meine Aussage man kann es nicht problemlos zulassen bedeutet man kann keine pauschale Erlaubnis dafür geben, eben wegen dem Tierschutzgesetz und der sich daraus ergebenden Problematik das es vom Einzelfall abhängt (zumindest bis sich die aktuellen Studien auch juristisch gegen die veralteten durchgesetzt haben, was aber in den letzten Fällen auch immer der Fall war). In Deutschland pauschal verboten ist er aber auch nicht. Der Knackpunkt bleibt eben das Tierschutzgesetz, und da kann halt kein Verein sagen das verbietet es oder das erlaubt es, und damit eben auch keine pauschale Erlaubnis geben. Denn der vernünftige Grund aus dem Tierschutzgesetz ist eben vom Einzelfall abhängig da jede Situation anders ist. Das kann man ja auch hier
http://www.agsb.net/Urteil.pdf im Urteil sehen.
Kommt es also zu einer Anzeige wegen der Benutzung, dann muss man den vernünftigen Grund nachweisen können. Kann man das, dann gibt es auch keine Probleme.