Kolk Berumerfehn

Gewässer 144
Kolk Berumerfehn

Liebe Verbandsmitglieder,

Ihnen und Euch sind die Probleme bekannt, mit denen wir beim Kolk Berumerfehn zu kämpfen hatten und gewissermaßen noch haben. Diese Probleme haben schlussendlich dazu geführt, dass wir dieses Gewässer nicht für die Fischerei freigeben konnten.
Ein Grund dafür war die Problematik der Zufahrt. Beim Kauf des Gewässers wurde eine Überwegung vereinbart und auch schriftlich festgehalten. Allein nutzen konnten wir diese aufgrund von Barrikaden und Nutztierhaltung nicht.
Am Ende blieb nur der Weg, dieses Thema gerichtlich klären zu lassen. Es gibt nun ein gültiges Urteil, das uns die permanente Überwegung auf voller Breite der Zufahrt ausdrücklich gestattet. Damit ist ein riesiger Schritt nun endlich getan und es wurde Recht gesprochen.

Trotzdem sind noch Punkte zu klären, bevor das Gewässer freigegeben werden kann. Unter anderem ist die Parksituation für unsere Mitglieder noch ungeklärt.
Wir sind vorsichtig optimistisch, dass Gewässer im Laufe des Jahres 2024 zur Befischung freigeben zu können. Sobald das der Fall ist, werden wir es auf den entsprechenden Kanälen bekannt geben. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Holger Flick, 03.09.2023
Fischerei- und Gewässerangelegenheiten