Kolk Berumerfehn
Verbandsgewässer Nr. 144 Kolk Berumerfehn
Liebe Verbandsmitglieder,
mit Erscheinen der neuen Gewässerkarte wurde der Kolk Berumerfehn soweit das Gewässer im Eigentum des BVO steht zur Befischung freigegeben. Fakt ist, dass ein ca. 7,5 ha Flurstück mit der dazugehörigen Teilgewässerfläche BVO Eigentum ist.
In zurückliegender Zeit führten der Sandabbau und der zeitgleiche Abbau von Torfflächen zu einer erheblichen Belastung der Anwohner durch den Schwerverkehr. Aus dieser Zeit resultieren die Halteverbote und Durchfahrtbeschränkungen der Zufahrtstraßen und Wege. Die Anwohner machen sich aber auch zum jetzigen Zeitpunkt Sorgen über eine mögliche zukünftige Belästigung durch Angler und andere Personen, die das Gewässer zur Freizeitgestaltung z. B. Baden und Zelten nutzen könnten.
Fakt ist jedoch auch, dass der Sand und Torfabbau abgeschlossen ist. Das Gelände des Kolkes wurde zwischenzeitlich renaturiert. Die derzeitigen Zugänge zum Kolk und damit auch zur Eigentumsfläche des BVO sind der maßen verbarrikadiert, dass eine Nutzung auch nicht zu Fuß unmöglich ist. Weiterhin dürften m. E. die Grundlagen für verkehrsrechtliche Beschränkungen nicht mehr gegeben sein.
Beim Kauf des Teilgrundstückes wurde notariell eine Zufahrt zum Gewässer für den BVO festgelegt. Damit ist für den BVO und seinen Mitgliedern ein nachhaltiger Rechtsanspruch entstanden. Diese Zuwegung führt über Flächen der Berumerfehngesellschaft, ist jedoch auf Grund der massiven Verbauung nicht nutzbar. Auch ist unklar, welche Absprachen zwischen der Berumerfehngesellschaft und den Anliegern bestehen.
In wie weit hier Handlungen in der Vergangenheit zur Verhinderung der geregelten Zufahrt widerrechtlich geschehen sind, ist als letzte Möglichkeit juristisch zu klären. Vorher sollte dieses zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Rahmen persönlicher Gespräche mit allen Beteiligten geklärt werden. Der Vorstand des BVO hat entsprechende Kontakte mit der Berumerfehngesellschaft, den Anliegern und der Gemeinde aufgenommen.
Wir hoffen, dass im Sinne eines künftigen Miteinanders eine kurzfristige invernehmliche Lösung möglich sein wird.
Liebe Mitglieder, bitte habt Verständnis dafür, dass das Gewässer 144 Kolk Berumerfehn bis zur Klärung der Zugangsmöglichkeit aus der Befischung herausgenommen wird. Wir hoffen auf eine kurzfristige Lösung. Danke und Petri Heil
Hilko Nieland, BVO, Gewässerangelegenheiten und Fischereiaufsicht