Fischerprüfung

Auszug § 293 Strafgesetzbuch (Fischwilderei)

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt…, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie wollen also den „Angelschein“ machen?

Gute Entscheidung – daher bieten wir an, Sie mit unserem Fachwissen und langjähriger Lehrgangserfahrung, auf dem Weg zu einer erfolgreichen Prüfung zu begleiten. Dazu vorab einige allgemeine Informationen, um Ihre Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Einen „Angelschein“, von dem der Volksmund spricht, gibt es nicht.
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie grundsätzlich einen

FISCHEREISCHEIN und / oder einen FISCHEREI-ERLAUBNISSCHEIN.

Beide Scheine können nur über den Weg einer erfolgreich abgelegten FISCHERPRÜFUNG (die in den Fischereigesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben ist) erworben werden.
Das Land Niedersachsen hat die beiden Landesfischereiverbände mit der FISCHERPRÜFUNG beauftragt.

Mit der Ausbildung zur Vorbereitung auf die genannte Prüfung, sind von den zuständigen Landesverbänden die örtlichen Fischereivereine beauftragt.

Der BVO ist Mitglied des Landessportfischerverbandes Niedersachsen e.V. (Sitz in Hannover) und führt die Ausbildung nach dessen Richtlinien / Vorgaben durch.

Je nach Bedarf bietet der BVO 1 – 2 x jährlich (Frühjahr/Herbst) einen Vorbereitungslehrgang in seinen Ortsgruppen an. Dazu ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Lehrgang erforderlich.
Die geplanten Lehrgänge werden hier im Forum, sowie durch Anzeigen in den örtlichen Zeitungen, durch Aushänge in den Schulen und bei diversen Gewerbetreibenden in den Bereichen der Ortsgruppe bekannt gegeben.

Wichtig:

Unabhängig von einer Lehrgangsplanung seitens des Vereins, sollten sich Interessierte grundsätzlich bei der Geschäftsstelle des BVO in Emden bzw. den Obleuten der dem Wohnort zugehörigen Ortsgruppe mit Anschrift und TelNr. registrieren lassen. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt dann eine Benachrichtigung durch den BVO, evtl. sogar ein außerplanmäßiger Lehrgang.

Bemerkungen zur Ausbildung / Prüfung

– Die Ausbildung und Prüfung wird ausnahmslos in deutscher Sprache durchgeführt.

– Gem. § 15 des Niedersächsischen Fischereigesetzes darf Jugendlichen erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung ausgehändigt werden.
Unabhängig davon kann die Ausbildung und Prüfung bereits vorher absolviert werden. (Grundsatz des BVO: Bei Ausbildungsbeginn nicht jünger als 13 1⁄2 Jahre)

Hinweis

Über den Erwerb eines „Begleitscheines“ zum Angeln für Kinder von 8 – 13 Jahren in den BVO-Gewässern, informieren Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle des BVO)

AUSBILDUNG

Die vorbereitende Ausbildung, die sich in der Regel über einen Zeitraum von ca. 2 Monaten erstreckt, wird in Lehrgangsform durchgeführt und beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Der Lehrgang endet mit der Fischerprüfung.

a. Theoretischer Teil

Der theoretische Teil mit einem Umfang von ca. 30 Unterrichtsstunden vermittelt in folgenden Sachgebieten den Stoff, dessen Kenntnisse für die schriftliche Prüfung (Fragebogen) erforderlich sind.

(1) Allgemeine Fischkunde
(2) Spezielle Fischkunde
(3) Gewässerkunde
(4) Gerätekunde (Theorie)
(5) Natur-, Tier- und Umweltschutz (6) Gesetzeskunde

b. Praktischer Teil

Diese Ausbildung bereitet auf den praktischen Teil der Prüfung vor und beinhaltet

(1) Gerätekunde (Praxis)
(2) Zielwürfe auf verschiedene Entfernungen (3) Weitwurf

AUSBILDUNGSORT / -ZEITEN

Die Ausbildung und Prüfung wird bei den entsprechenden Ortsgruppen des BVO durch- geführt.

Die theoretische Ausbildung (Unterricht) findet in der Regel 2 x wöchentlich abends statt. Anhalt: jeweils 2 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

Die praktische Ausbildung erfolgt zeitlich flexibel samstags.

Die genauen Zeiten werden am 1. Lehrgangsabend, bei dem auch eine detaillierte Einweisung in Ablauf und Organisation des Lehrgangs erfolgt, mit den Teilnehmern bzw. Interessierten besprochen / abgestimmt.
Erziehungsberechtigte und andere Begleitpersonen sind zur Einweisung am ersten Abend herzlich willkommen.

ANMELDUNG / KOSTEN

Die schriftliche Anmeldung zur Ausbildung / Prüfung (Formblatt) erfolgt am 1. Abend. Bei Jugendlichen muss zusätzlich ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung unterschreiben.

Die Lehrgangsgebühr (einschließlich Prüfungsgebühr) beträgt:

Erwachsene: 110 € Jugendliche: 85 €

und ist im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten (bitte Zahlungsziel beachten). Weitere Kosten entstehen nicht. Das Anmeldeformular zum Ausfüllen finden Sie unten auf dieser Seite.

SONSTIGES

Die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung ist keine Pflicht. Sie sollte aber im eigenen Interesse angestrebt werden, um die Hürden auf den Weg zu einer erfolgreichen Prüfung sicher zu überwinden.

Die Geschäftsstelle des BVO in Emden und die Obleute der Ortsgruppen stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.