Erfreut sich immer größerer Beliebtheit: Das Angeln vom „Belly“.

Auch im Verbandsgebiet des BVO erfreut sich das Angeln vom Belly-Boot immer größerer Beliebtheit. Dies liegt sicher zum einen an der Zunahme der Mitgliederzahlen allgemein während der Corona-Zeiten. Ein anderer Aspekt mag die Verfügbarkeit deutlich besserer Boote sein, von der das Angeln auch wirklich sicher und komfortabel ist und dementsprechend einfach mehr Spaß macht.

Aus Sicht des Verbandes ist gegen diese Art des Angelns eigentlich nichts einzuwenden. Es ist umweltschonend und leise, da so ein Boot in der Regel mittels Flossen, maximal mit einem E-Motor betrieben wird. Die Flora und Fauna an den Gewässern wird somit bestmöglich geschont.

Und dennoch häufen sich die Probleme mit dieser Art des Fischens.

Beim BVO gehen derzeit vermehrt Beschwerden über rücksichtslose, uneinsichtige und vermeintlich sich nicht regelkonform verhaltende „Belly-Kapitäne“ ein.

Allein in freier Natur stellt ein „Belly-Angler“ kein Problem dar.

Was ist das Problem?

Ein Großteil der Beschwerden kommt von sogenannten „Meerbuden-Besitzern“ an den ostfriesischen Binnenmeeren, insbesondere dem Uphuser-Meer. Hier tummeln sich an den Wochenenden nicht einzelne, sondern mittlerweile eher dutzende Boote auf dem Wasser. 

Und wie es auch in anderen Bereichen des Lebens so ist: Die Belästigung des Einen fängt dort an, wo Rücksicht der Anderen zu wünschen übrig lässt. Es muss nicht sein, dass während der üblichen Ruhe- und Essenszeiten, bis an die Terrassen der Anwohner herangefahren wird und teilweise an deren Stege festgemacht wird. Dies ist den Anwohnern ganz einfach unangenehm. Dafür sollte jeder Verständnis haben.

Eine andere Art der Beschwerden kommt aus der Anglerschaft selbst und die dürfte es eigentlich gar nicht geben.  Die Regularien des Einsatzes solcher „Ein-Mann-Boote“ sind in der Fischerei- und Gewässerordnung ganz klar und unmissverständlich geregelt:

Belly-Boote sind hinsichtlich sämtlicher Bestimmungen der Fischerei- und Gewässerordnung anderen Booten gleichgestellt! Das heißt ganz einfach, dass auch Belly Boote einen Anker mitzuführen haben und dieser auch benutzt wird, wenn der Angelplatz erreicht wird.

Ein kleiner 750Gramm Anker hält das Boot perfekt am Platz. Unabhängig davon, dass er auch auf einem Belly Vorschrift ist, kann man sich so sehr gut gegen die ständige Winddrift auf den ostfrisieschen Gewässern schützen.

Sog. Schlepp- und Vertikal-Fischen ist in den Gewässern des BVO nicht erlaubt.

Echolote sind in den flachen Gewässern für Boote allgemein nicht mehr explizit verboten, also auch nicht für Belly´s. Man fragt sich natürlich, wofür die an einem Belly benötigt werden?

Die Welt aus der Sicht eines „Belly-Kapitäns“. Näher kann man nicht mit der Natur und dem Element Wasser verbunden sein.

Wer mich kennt, weiß, dass ich selbst ein begeisterter Anhänger des Belly-Angelns bin.

Ich appelliere deshalb an alle Mitglieder und Freunde: „Nehmt einfach Rücksicht aufeinander und haltet Euch an die Regeln“!

Sonst sind die nächsten Einschnitte in unser schönes Hobby vorprogrammiert.

Nicht der Größte. Aber Belly, Barsch und Sonne gehören für mich zu einem perfekten Sommer einfach dazu.

Die Fischereiaufsicht ist schon jetzt angewiesen verstärkt auf Verstöße von Belly-Boot-Anglern zu achten.

Petri Heil und steht´s einen daumenbreit  Wasser unter den Flossen

E.J.