Pressemitteilung 26.07.2018

Sparsamer Umgang mit Wasser erforderlich

Angesichts der anhaltend trockenen Witterung fangen viele Gartenbesitzer an, ihre Rasenflächen zu beregnen. Neben Wasser aus der Leitung wird dazu auch Wasser aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser verwendet. Wasser aus der Leitung wird aus Kostengründen weniger gern verwendet. Zudem weist der OOWV als größter Wasserversorger in der Region darauf hin, dass auch bei ausreichender Versorgung sparsam mit Leitungswasser umgegangen werden sollte. Die Wasserwerke müssen bereits mehr Wasser als üblich zur Verfügung stellen.

Die Entnahme von Wasser aus Gräben führt angesichts der niedrigen Wasserstände zu weiteren Beeinträchtigungen für Fische und Amphibien. Viele Gräben und kleinere Teiche sind bereits trockengefallen. Größere Teiche und Baggerseen weisen ebenfalls niedrigere Wasserstände als in Jahren mit durchschnittlichem Niederschlag auf.

Die untere Wasserbehörde beim Landkreis Aurich weist darauf hin, dass jede Entnahme von Wasser mit maschinengetriebenen Pumpen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Angesichts der ausgewöhnlich trockenen Witterung kann diese jedoch nur in besonders begründeten Fällen in Aussicht gestellt werden.

Die Wasserknappheit in den Gewässern ist mittlerweile auch ein großes Thema beim Bezirksfischereiverband für Ostfriesland (BVO), der viele Gewässer in Ostfriesland bewirtschaftet. Der BVO und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN Aurich) sehen, wie in einem Gespräch mit dem Landkreis Aurich zum Ausdruck kam, keine Möglichkeit, unter Wassermangel leidende Gewässer mit zusätzlichem Wasser aus anderen Gewässern aufzufrischen. Dadurch werden nur Probleme verlagert und Schäden an anderen Gewässern herbeigeführt. Der BVO hat zudem seine Mitglieder aufgefordert, gefährdete Fischbestände nach Möglichkeit zu bergen und in Gewässer mit besserer Qualität umzusetzen.

Die Entnahme von Wasser ohne die erforderliche Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bislang ist es dazu noch nicht gekommen. Der Landkreis Aurich wird jedoch zum Schutz der

Gewässer Kontrollen vornehmen und Maßnahmen zur Einstellung der Wasserentnahme anordnen und Bußgeldverfahren einleiten.