Liebe Mitglieder,
Auch an den BVO ist das Thema Datenschutz in den letzten Wochen nicht vorbei gegangen.
Bekanntlich endete am 25.05.2018 die Übergangsfrist nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (Eu-DSGVO), welche bereits zwei Jahre zuvor vom Gesetzgeber verabschiedet worden war. Im Gegensatz zu 2016, als kaum jemand von dem neuen Gesetz Notiz nahm, brach Dank der Verbreitung immer neuer Hiobsbotschaften in den sozialen Medien (von Millionenstrafen bei etwaigen Verstößen war die Rede), eine regelrechte DSGVO-Panik aus.
Und ich muss zugeben, auch der geschäftsführende Vorstand des BVO war verunsichert, zumal zu dem Zeitpunkt auch andere wichtige und arbeitsintensive Termine, wie etwa die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen beim BVO und die Versammlung des AV Niedersachsen, anstanden.
Inzwischen hat sich die Hysterie um die DSGVO gelegt und wir vom Vorstand meinen so gut es geht unsere „Hausaufgaben“ gemacht zu haben.
Zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern besuchte ich ein Seminar zum Thema Datenschutz in Vereinen.
Hier konnten wir einen Leitfaden für unsere Arbeit mitnehmen und inzwischen größtenteils umsetzen:
- eine allgemeine Mitgliederinformation bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wurde erstellt und wird zukünftig jedem neuen Mitglied bei Eintritt in den BVO bekannt gegeben.
- zukünftige Mitglieder müssen der Information zustimmen (Zustimmungserklärung zum Aufnahmeantrag steht zum Download bereit).
- Bestandsmitglieder können die Information in der Geschäftsstelle einsehen. Außerdem wird diese in den nächsten Verbandsnachrichten veröffentlicht. Hier auf der Webseite ist sie unter Mitgliederservice einsehbar.
- Der Versand der Verbandsnachrichten erfolgt zukünftig als reine Mitgliederinformation, d.h. werbefrei und ist damit nicht zustimmungspflichtig für die Mitglieder.
- In der Geschäftsstelle wird ein „Verarbeitungsnachweis Datenschutz“ geführt, in dem genau aufgeführt ist, wer im BVO, zu welchem Zweck mit Daten umgeht.
- jeder Funktionsträger im BVO, sowie die Angestellten der Geschäftsstelle sind, auch über ihre Tätigkeit für den BVO hinaus, zur Verschwiegenheit verpflichtet
Diese Auflistung ist ggfs. nicht abschließend und kann jederzeit ergänzt werden.
Sie können sicher sein, dass alle für den BVO tätigen Mitglieder und Angestellte im Umgang mit dem Datenschutz sensibilisiert sind und wir das Thema sehr ernst nehmen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub und viel Petri Heil
Eric Jibben; Verwaltungsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit im BVO